Corona = gestörte Geschäftsgrundlage?

Der gesetzliche Anspruch auf Preisanpassung aus § 313 Abs. 1 BGB
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  • Hattig, Oliver; Oest, Tobias
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2022
    S.10-12
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Auswirkungen pandemiebedingter Störungen der Lieferketten und daraus resultierender Materialknappheit. Die damit verbundene Steigerung der Material- und Beschaffungskosten auf Seiten der Auftragnehmer führe unweigerlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung. Daher stelle sich die Frage, wie hiermit in rechtlicher Hinsicht umzugehen sei. Da zahlreiche Verträge keine vertraglichen Anpassungsklauseln enthielten, bleibe oftmals nur der Rückgriff auf den gesetzlichen Preisanpassungsanspruch des § 313 Abs. 1 BGB. Die Autoren stellen zu Beginn die gesetzlichen Voraussetzungen der Regelung über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB vor. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit den einzelnen Voraussetzungen des § 313 BGB widmen sich die Autoren vergaberechtlichen Fragestellungen. Dabei setzen sie sich neben gesetzlichen Vorschriften auch mit pandemiebedingten Erlassen auseinander. Der Beitrag schließt mit konkreten Praxishinweisen, in denen noch einmal klargestellt wird, dass sich der Grundsatz der Vertragstreue nicht immer durch einen Rückgriff auf eine gestörte Geschäftsgrundlage durchbrechen lasse. Die Rechtsprechung sei in der Vergangenheit insoweit eher restriktiv gewesen. Die geltende Erlasslage sei demgegenüber großzügiger; die Pandemie, insbesondere das Kriterium der „Nicht-Vorhersehbarkeit“ spielten insoweit eine Rolle. Daher sei insgesamt eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall zu empfehlen. Schließlich wird die Etablierung von Preisgleitklauseln für geeignete Fälle empfohlen.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf