Zweierlei Rat

Ist jede Beratung bei der Vergabe zugleich eine Rechtsdienstleistung?
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  • Noch, Rainer
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Aufsatz

Abstract
Ausgehen von der Entscheidung der VK Bund vom 02.06.2021 - VK 2-47/21 untersucht der Beitrag die Abgrenzung zwischen Beschaffungs- und Rechtsberatung. Der Verfasser zeigt auf, dass nach der VK Bund der Umstand, dass die ausgeschriebene Arbeit einer „ausgelagerten Vergabestelle“ durch das Vergaberecht geregelt ist, also voraussetzt, dass der Auftragnehmer diese Regeln kennen muss, nicht dazu führt, dass die Leistungen bereits die Qualität einer Rechtsberatung erreichten. Die Grenze zur Rechtsdienstleistung sei nach dem Verfasser, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung der VK Südbayern vom 22.12.2015 – Z3-3-3194-1-48-06/15, jedoch dann überschritten, wenn der Berater zur Vorbereitung einer Entscheidung rechtliche Fragen anhand des aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussionsstandes bewerten soll. Er weist darauf hin, dass eine fehlerhafte Einordnung einer Rechtsdienstleistung als Beratungsleistung auch zur Nichtigkeit des Zuschlags führen könne, da gegen ein gesetzliches Verbot – das Anwaltsprivileg des § 2 RDG – verstoßen werde. Abschließend geht der Verfasser auf Anforderungen an Berater und Problemfelder im Zusammenhang mit einer Vorbefassung ein.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin