Vergaberechtliche Instrumente zur Stärkung der Versorgungssicherheit mit patentfreien Arzneimitteln in Europa

Titeldaten
  • Schoof, Timm ; Leinemann, Eva-Dorothee
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2022
    S.149-161
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Aufsatz

Abstract
Dem ein Rechtsgutachten zugrunde liegender zusammenfassende Aufsatz betrifft die de lege ferenda bestehenden Möglichkeiten, in öffentlichen Vergabeverfahren Anforderungen an den Auftragnehmer zu stellen, mit denen sichergestellt wird, dass eine Mindestzahl an Produktionsschritten für die Herstellung von zu beschaffenden Arzneimitteln in der EU, in einem anderen Unterzeichnerstaat des Government Procurement Act (GPA) oder in einer Freihandelszone der EU durchgeführt wird. Hiermit soll die allgemeine Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Inland sichergestellt und verhindert werden, dass bei einer Störung der Lieferketten die Versorgung mit solchen gefährdet wird. Die Verfasser setzen sich mit der Zulässigkeit und Möglichkeit der Schaffung entsprechender vergabegesetzlicher Regelungen auseinander. In einem ersten Schritt prüfen sie, ob die völkerrechtlichen Vorgaben des GPA und/oder das sekundäre und primäre Unionsrecht in Gestalt der Richtlinie 2014/24/EU und der Grundfreiheiten des AEUV solchen nationalgesetzlichen Regelungen entgegenstehen würden. Dies wird im Ergebnis verneint. Im Anschluss hieran wird die mögliche Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben, die die Durchführung einer Mindestzahl an Produktionsschritten in der EU, einem GPA-Unterzeichnerstaat oder der EU-Freihandelszone bewirken sollen, behandelt. Dies umfasst einerseits die Ausgestaltung entsprechender Anforderungen als zwingender Ausschlussgrund, zum anderen mögliche gesetzliche Verpflichtungen zum Einsatz von Zuschlagskriterien, die zu einer Besserstellung von Bietern führen, die dem umzusetzenden Ziel entsprechen. Schließlich werden zu diesem Zwecke Maßnahmen der Loslimitierung erwogen.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg