Sind Mischkalkulationen wirklich immer unmöglich?
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 2/2022
S.28-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit der Thematik „Mischkalkulationen“ in Angeboten auseinander. Kennzeichen einer Mischkalkulation im vergaberechtlichen Sinne ist, dass sich im Leistungsverzeichnis ein Aufpreisen in einer Position und ein Abpreisen in einer anderen gegenüberstehen. Neben offensichtlichen Mischkalkulationen gibt es jedoch eine Vielzahl von Positionen, in denen sich allein ein spekulatives Angebotsverhalten manifestieren kann. Der Autor zeigt daher anhand von Praxisbeispielen auf, dass jede einzelne Fallgestaltung der Prüfung bedarf, inwiefern sich diese tatsächlich auf die Wirtschaftlichkeit und die Wertbarkeit des Angebots auswirkt. Im Ergebnis führt nicht jeder Verdacht auf eine Mischkalkulation zu einem Angebotsausschluss. Vielmehr muss der Auftraggeber die Preisverschiebung – und somit die Wechselseitigkeit einer Auf- und Abpreisung – nachweisen können.
Dr. Rajiv Chandna
, Rechtsanwalt
, Frankfurt am Main