Titeldaten
- Müller, Anne; Kirch, Thomas
- Vergabe News
-
Heft 4/2022
S.62-64
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag thematisiert den gesetzlichen Rahmen für Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand mit Blick auf Verfassungs-, Vergabe- und Beihilferecht sowie Kommunal- und Landesrecht. Grundsätzlich stellten Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand keinen öffentlichen Auftrag und keine Konzession dar, wenn keine Bauverpflichtung begründet werde. Aus beihilferechtlicher Sicht sei eine Veräußerung zum Marktwert erforderlich, was durch ein Bieterverfahren oder eine unabhängige Wertermittlung gewährleistet werden könne. Auf die landesrechtlichen Regelungen des Kommunal(haushalts)rechts zur Veräußerung kommunaler Vermögensgegenstände wird eingegangen. Diese ließen teils eine Veräußerung unter Marktwert zur Förderung gemeinwohlorientierter Entwicklungen zu. Verfassungsrechtlich sei der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Die Ausschreibungspflicht sei im Einzelfall zu prüfen. Um die beste konzeptionelle Umsetzung der städtischen Vorgaben und Ideen zu finden, biete sich häufig ein Investorenauswahlverfahren an, bei dem neben dem Preis auch weitere Kriterien für die Käuferauswahl ausschlaggebend seien.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover