Störung der Geschäftsgrundlage: Preisanpassung durch Ukraine-Krieg?

Titeldaten
  • Lührmann, Christian; Egle, Philip; Heider, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2022
    S.251-256
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob Bauunternehmen durch den Ukraine-Krieg erhöhte Kosten über ihre Vergütung an die Auftraggeber weiterreichen können. Dabei untersuchen die Autoren insbesondere die Anwendbarkeit von § 313 BGB. Dabei werden zunächst der Sinn und Zweck der Norm als Ausdruck des Grundsatzes von Treu und Glauben hergeleitet. Anschließend wird geprüft, ob der Tatbestand des § 313 BGB bei kriegsbedingt erhöhten Kosten erfüllt ist. Eine schwerwiegende Veränderung der Vertragsgrundlage gewordenen Umstände sowie das hypothetisch andere Handeln der Vertragsparteien werden angenommen. Im Detail wird problematisiert, ob das Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Anschließend werden die Rechtsfolgen von § 313 BGB sowie die Abwicklung der Ansprüche des Auftragnehmers dargestellt. In ihrem Fazit mahnen die Autoren an, dass § 313 BGB eine Ausnahmevorschrift ist, die die Einzelfallgerechtigkeit im Blick hat und nicht als generelle Anspruchsnorm zur Anpassung sich ungünstig entwickelnder Verträge dienen kann.Anspruchsnorm zur Anpassung sich ungünstig entwickelnder Verträge dienen kann.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin