Titeldaten
- Klein, Quirin
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 2a/2022
S.327-330
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
DDer Beitrag befasst sich mit der Berechnung des Auftragswertes im Rahmen der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens. Der Autor stellt dabei zunächst auf die Bedeutung der Berechnung ab, da diese entscheidend Einfluss auf die Ausgestaltung des weiteren Verfahrens habe. Maßgebliche Vorschriften für die Auftragswertberechnung sind § 3 VgV und § 2 KonzVgV für den Bereich der Oberschwellenbereich. Da für den Unterschwellenbereich keine entsprechende Vorschrift existiert, empfiehlt der Autor auch im Unterschwellenbereich die oben genannten Vorschriften anzuwenden. Im Anschluss stellt der Autor die einzelnen Absätze und Tatbestände des § 3 VgV dar. Er beginnt mit der Definition des funktionalen Auftragsbegriffes. Daran anknüpfend stellt er eine Auswahl an Rechtsprechung vor, die sich mit dem Thema der Auftragswertberechnung befasst haben. Hierbei geht er vor allem auf eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2000 ein, die sich mit der Berechnung des Auftragswertes von Stromversorgungs- und Straßenbahnbeleuchtungsnetzen befasste sowie eine Entscheidung des OLG Schleswig aus dem Jahr 2021. Hier war Gegenstand die Sanierung von einer Kongress-/Messehalle. Der Senat entschied hier, dass ein funktionaler Zusammenhang gerade nicht vorliege. Im Ergebnis kommt der Autor zu dem Schluss, dass die Rechtsprechung zu der Berechnung des Auftragswertes, sowie der Bestimmung, ob ein einheitlicher Auftrag vorliegt, für den öffentlichen Auftraggeber eine herausfordernde Einzelfallentscheidung sei. Die durch den Senat des OLG Schleswig herausgearbeiteten Indizien einer getrennt funktionalen Nutzbarkeit der Vorhaben und des zeitlichen Aspekts der Bedarfsfeststellung seien dabei aber hilfreich.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin