IT-Beschaffungen im Schnittfeld zwischen Fördermittel- & Vergaberecht

Titeldaten
  • Kreutzer, Mario
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2022
    S.338-344
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit IT-Beschaffungen im Schnittfeld zwischen Fördermittel- und Vergaberecht. Er stellt zunächst in Kürze grundsätzlich dar, dass Fördermittel insbesondere als Inkubator für die Digitalisierung dienen und kommt direkt im Anschluss auf die Vorgaben bzw. Auflagen zu sprechen, die gegenüber den Fördermittelempfängern seitens der Fördermittelgeber verpflichtend zum Gegenstand des Zuwendungsverhältnisses gemacht werden. Sodann geht der Autor ausführlich auf die Rückforderungen von Zuwendungen ein, indem er vor allem darlegt, in welchen Fällen es zu einer Rückforderung im Allgemeinen kommen könne und wann ein Widerruf wegen Vergaberechtsverstößen ermessensfehlerhaft sei. Dabei nennt er exemplarisch drei Hürden im Rahmen von geförderten IT-Vergaben, die regelmäßig Problemfelder seien. Dazu gehöre zum einen die produkt- bzw. herstellerspezifische Ausschreibung, zum anderen die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen eines technischen Alleinstellungsmerkmals sowie drittens die IT-Kooperationen. Im Ausblick stellt der Beitrag fest, dass Fördermittel für die Erreichung der Förderziele sehr relevant seien. Jedoch seien von Seiten der Zuwendungsempfänger die Risiken zu überblicken und zu reduzieren, um Rückforderungen zu vermeiden, wofür das notwendige Know-how vorzuhalten sei. Außerdem seien die stetige Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber sowie eine entsprechende Dokumentation sachgerecht. Abschließend weist er auf die Möglichkeit der Schadloshaltung bei Dritten für den Fall hin, dass eine externe Vergabestelle für die Fehler verantwortlich gewesen sei.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)