Titeldaten
- Blomeyer, Fabian; Zimmermann, Eric
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 3/2022
S.353-359
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 78 VgV
OLG Karlsruhe vom 10.08.221 - 15 Verg 10/21
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit Verfahrensbesonderheiten des Architektenwettbewerbs (§ 78 VgV) auseinander. Die Verfasser begrüßen die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.08.2021 (15 Verg 10/21), die für Auslober und Teilnehmer zu mehr Rechtssicherheit beitrage. Darin stellt das OLG Karlsruhe klar, dass die Gestaltung eines Realisierungswettbewerbs in richtlinienkonformer Auslegung des § 155 GWB unmittelbar zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden kann und gibt Hinweise zur Schwellenwertberechnung nach § 3 Abs. 12 VgV in Fällen der Anrechnung des Preisgeldes (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). Zutreffend lasse das OLG Karlsruhe das "Setzen" von Büros entsprechend der geübten Praxis zu, solange die Anzahl der vorausgewählen Bewerber in einem angemessenen Verhältnis zur Teilnehmerzahl steht. Bis zu einem Viertel des Teilnehmerfeldes lasse sich mit regionalen oder lokalen Büros belegen. Auf diese Weise können ortspezifische Kenntnisse und Wissen um die Tradition der regionalen Architektur für den Wettbewerb nutzbar gemacht werden.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München