Titeldaten
- Schmidt, Till ; Kirch, Thomas
- Vergabe News
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Heft 8/2022
S.146-150
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§§ 1 - 9 BwBBG
Abstract
Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) Regelungen im GWB und der VSVgV für die Lieferung von Militärausrüstung sowie Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Ertüchtigung der Bundeswehr modifiziert. Das BwBBG ist am 18.7.2022 in Kraft getreten und gilt (vorläufig) bis 31.12.2026 (§ 9). Die Verfasser geben einen Überblick über Beschleunigungsmechanismen (vereinfachte Gesamtvergabe, Einschränkung der Vertragsunwirksamkeit, Markterkundungspflicht, Entscheidung nach Aktenlage, vereinfachte Vorabgestattung, Antrag auf aufschiebende Wirkung, 6-Monats-Frist für das Beschwerdeverfahren) und weitere Verfahrensmodifikationen im Hinblick auf die geänderte sicherheitspolitische Lage. Diese Regelungen hätten ein unterschiedliches Beschleunigungspotential. Vielversprechend seien die Bestimmungen in § 4 BwBBG, soweit sie Verfahrensanreize zu kooperativen Beschaffungen setzen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München