Das sanktionsrechtliche Zuschlags- und Erfüllungsverbot

Titeldaten
  • Behr, Volker
  • 2022
    S.603-609
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht die Neuregelungen zum Zuschlags- und Erfüllungsverbot in Art. 5k der VO (EU) 833/2014 durch die VO (EU) 576/2022 zur Umsetzung des 5. Sanktionspakets der EU. Zunächst erläutert er den Anwendungsbereich der Regelung. Dabei geht er auf den Begriff der „Niederlassung“ ein und grenzt diesen zur „Zweigniederlassung“ ab. Danach untersucht er die Anwendbarkeit der Regelung auf Bietergemeinschaften und arbeitet heraus, dass die Anwendung auf BGB-Gesellschaften schwierig sei, da die BGB-Gesellschaft keine Gesellschaftsanteile im eigentlichen Sinn kenne und sie als Organisation i.S.d. Art. 5k Sanktions-VO erst dann durch ein sanktioniertes Mitglied infiziert wird, wenn dieses Mitglied mehr als die Hälfte der Anteile hält. Sodann geht er der Frage nach wie Beauftragte und Geschäftsbesorger in die Regelung einzuordnen sind. Anschließend beleuchtet er das Zuschlagsverbot, welches eigentlich ein vergaberechtlicher Ausschlussgrund sei. Im Hinblick auf das Erfüllungsverbot nimmt er eine zivilrechtliche Einordnung vor und zeigt auf, dass das Erfüllungsverbot nicht den Vertrag beendet. Eine Beendigung könne nach den vertraglichen Rücktritts- oder Kündigungsrechten, oder durch einen Rücktritt bzw. eine Kündigung nach § 313 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 133 Abs. 1 GWB lägen hingegen nicht vor. Abschließend geht er auf die straf- und ordnungsrechtliche Ahndung von Verstößen gegen die Sanktions-VO ein.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin