Frischer Wind für einen beschleunigten Ausbau?
Titeldaten
- Lutz-Bachmann, Sebastian; Liedtke, Marcus
- EnWZ - Die Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft
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2022
S.313-319
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
WindSeeG 2023
BVerfG, Beschl. v. 30.6.2020 – 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17, BVerfGE, 155, 238
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Erhöhung der Ausbauziele für erneuerbare Energien (EE) und dem im Zusammenhang damit geplanten WindSeeG 2023. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, die zu einer Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren und der Netzanschlüsse von Offshore Windparks führen sollen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Ausschreibungsverfahren nach dem WindSeeG 2023 und zeigt Unklarheiten und Risiken des novellierten WindSeeG auf. Die Autoren fassen die Leitmotive und Ziele des WindSeeG zusammen: Die neuen Ausbauziele nach § 1 Abs. 2 des reformierten WindSeeG 2023 betragen nun 30 GW bis zum Jahr 2030 (statt bislang 20 GW) und 40 GW bis zum Jahr 2035 (statt bislang bis zum Jahr 2040). Als neues Fernziel für das Jahr 2045 werden 70 GW festgelegt. Der neue Ansatz für Ausschreibungen, die bislang im Wesentlichen nach dem Gebotswert für die Höhe der EEG-Vergütung bezuschlagt werden, wird dargestellt. Schließlich gehen die Autoren auf ihre verfassungsrechtlichen Zweifel an der Ausgestaltung der neuen Ausschreibungsverfahren ein. Das Umsteuern des Gesetzgebers von einer EEG-Förderung für Offshore-Windenergie-Projekte zu einer Zahlungsverpflichtung für erfolgreiche Bieter sei problematisch. Dies habe Implikationen für diejenigen Projektinhaber, die infolge der Nichtberücksichtigung ihrer Projekte bei der Einführung der Ausschreibungen des WindSeeG ihre Projektrechte verloren hatten. Denn für einen Teil dieser Projekte hatte der Gesetzgeber im WindSeeG 2017 sog. Eintrittsrechte als Entschädigung geschaffen, so die Autoren. Diese Eintrittsrechte würden nun aber durch die erheblich veränderten Ausschreibungsbedingungen nachträglich entwertet. Zuletzt gehen die Autoren auf den geplanten Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft ein. So könnten etwa die im WindSeeG 2023 angelegten neuen jährlichen Ausschreibungen für systemdienlich mit Elektrolyseuren erzeugten Grünen Wasserstoff ab 2023 einen Beitrag zur besseren Systemintegration der Offshore-Windenergie leisten. Der Beitrag gibt insgesamt einen ausführlichen und fundierten Überblick über die Thematik und Nebenaspekte.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover