Die "Sicherheitsausnahme" des Art. 346 AEUV als Wunderwaffe?
Titeldaten
- Eisenhut, Dominik
- NJW - Neue Juristische Wochenschrift
-
2022
S.3270-3276
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den möglichen Ausnahmetatbeständen des deutschen
Vergaberechts in Hinblick auf die Beschaffungen der Bundeswehr auseinander, wobei er insbesondere auf
die Ausnahmemöglichkeit aufgrund nationaler Sicherheitsinteressen gem. Art. 346 AEUV (i.V.m. § 107 Abs.
1 Nr. 2 GWB) und dessen Grenzen eingeht. Er nimmt hierbei zunächst Bezug auf den jüngsten
Paradigmenwechsel in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und das hiermit verbundene, vom
Bundestag beschlossene Sondervermögen von 100 Mrd. EUR. Aufgrund des langwierigen und ineffizienten
Beschaffungswesens der Bundeswehr habe Verteidigungsministerin Lambrecht den Vorschlag gemacht,
für schnellere und erfolgreiche Rüstungsbeschaffungen verstärkt auf Ausnahmen von der grundsätzlich
vorgeschriebenen Vergabe im Wettbewerb zurückzugreifen. Der Autor setzt sich folglich mit dem
besonderen Rechtfertigungsgrund des Art. 346 AEUV auseinander, wobei er auf die restriktive Auslegung
des EuGH sowie auf die Versuche der Kommission, den Rückgriff der Mitgliedstaaten auf die
Ausnahmeregelung einzuschränken, eingeht und die vier von der Kommission im Einzelfall zu prüfenden
Tatbestandsvoraussetzungen erläutert. Abschließend geht er auf die neu gefassten Regelbeispiele des §
107 Abs. 2 GWB und deren Problematik in Verbindung mit dem europarechtlichen Gebot der engen
Auslegung von Ausnahmetatbeständen und ihrer Begründung im jeweiligen Einzelfall ein.
Vergaberechts in Hinblick auf die Beschaffungen der Bundeswehr auseinander, wobei er insbesondere auf
die Ausnahmemöglichkeit aufgrund nationaler Sicherheitsinteressen gem. Art. 346 AEUV (i.V.m. § 107 Abs.
1 Nr. 2 GWB) und dessen Grenzen eingeht. Er nimmt hierbei zunächst Bezug auf den jüngsten
Paradigmenwechsel in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und das hiermit verbundene, vom
Bundestag beschlossene Sondervermögen von 100 Mrd. EUR. Aufgrund des langwierigen und ineffizienten
Beschaffungswesens der Bundeswehr habe Verteidigungsministerin Lambrecht den Vorschlag gemacht,
für schnellere und erfolgreiche Rüstungsbeschaffungen verstärkt auf Ausnahmen von der grundsätzlich
vorgeschriebenen Vergabe im Wettbewerb zurückzugreifen. Der Autor setzt sich folglich mit dem
besonderen Rechtfertigungsgrund des Art. 346 AEUV auseinander, wobei er auf die restriktive Auslegung
des EuGH sowie auf die Versuche der Kommission, den Rückgriff der Mitgliedstaaten auf die
Ausnahmeregelung einzuschränken, eingeht und die vier von der Kommission im Einzelfall zu prüfenden
Tatbestandsvoraussetzungen erläutert. Abschließend geht er auf die neu gefassten Regelbeispiele des §
107 Abs. 2 GWB und deren Problematik in Verbindung mit dem europarechtlichen Gebot der engen
Auslegung von Ausnahmetatbeständen und ihrer Begründung im jeweiligen Einzelfall ein.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin