Beschaffung von Treibstoff-Tankern als Kriegsmaterialien ohne Beachtung des Kartellvergaberechts?

Titeldaten
  • Portner, David; Rusch, Daniel
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2022
    S.721-724
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren setzen sich mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.08.2021 zu der Frage auseinander, ob die Beschaffung von Treibstoff-Tankern als Kriegsmaterial der Anwendung des Kartellvergaberechts entzogen ist. Einleitend stellen sie den rechtlichen Rahmen dar und verweisen hierbei auf Art. 346 AEUV, welcher in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial eine Ausnahme von der Anwendung des Kartellvergaberechts vorsieht. Der Auftraggeber hat das Kartellvergaberecht bei der Beschaffung nicht angewandt und argumentiert, dass die Tanker für die Durchhaltefähigkeit im Systemverbund zwischen Kriegs- und Hilfsschiffen auf See unverzichtbar sei. Die Vergabekammer hatte den Auftraggeber gestützt. Nachdem der Nachprüfungsantrag zurückgenommen wurde, hatte das OLG Düsseldorf nur noch im Rahmen der Kosten über die Erfolgsaussichten zu entscheiden. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf ist es ganz überwiegend wahrscheinlich, dass die Vergabe dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Autoren stellen die tragenden Argumente des OLG Düsseldorf dar. Im Rahmen ihres Fazits bewerten die Autoren die Entscheidung jedoch kritisch. Sie verweisen darauf, dass die Regelung bei Art. 346 AEUV bewusst unbestimmt gehalten sei und aus diesem Grund eine Einschätzungsprärogative des Mitgliedstaats bestehe. An dieser Stelle lassen die Autoren anklingen, dass nach ihrer Auffassung das OLG Düsseldorf die Anforderungen überspannt.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf