Die Kooperationsobliegenheit nach § 8 Abs. 1 Satz 3 WRegG

Titeldaten
  • Wiesner, Till; Hömann, Aurélien
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 9/2022
    S.472-476
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Aufsatz

Abstract
Die Kooperationsobliegenheit nach § 8 Abs. 1 Satz 3 WRegG
Der Beitrag setzt sich mit der Kooperationsobliegenheit gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 WRegG zur vorzeitigen Löschung von Wirtschaftsdelikten aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung auseinander. Hierbei erörtern die Autoren die Auslegung des § 8 Abs. 1 Satz 3 WRegG als Verweisnorm auf § 125 Abs. 1 GWB, aus der sich ergebe, dass eingetragene Unternehmen zur Löschung der Eintragung mit dem Bundeskartellamt als Registerbehörde anstelle der öffentlichen Auftraggeber aus parallelen oder früheren Vergabeverfahren kooperieren müssen. Nach einer kurzen Einleitung beleuchten die Autoren zuerst die Position des Bundeskartellamts, welches dieser Auslegung in seinen Leitlinien zu dem Verfahren zur Löschung einer Eintragung zustimme. Weiter gehen sie auf den unmittelbaren Regelungsgehalt der Verweisnorm ein, auf den systematischen Zusammenhang im WRegG, auf den Sinn und Zweck der Kooperationsobliegenheit sowie auf die Entstehungsgeschichte des § 8 Abs. 1 Satz 3 WRegG.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin