Titeldaten
- Weirauch, Moritz
- ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
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Heft 1/2023
S.28-33
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Aufsatz
Abstract
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der Vorschrift des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV. Die Regelung eröffne öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen, wenn Dienstleistungen beschafft werden sollen, die an einen Erstauftrag anknüpfen und sich als Wiederholung gleichartiger Leistungen darstellen. In diesem Fall werde nur das Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, das den ersten Auftrag erhalten habe. Die Vorschrift sei insofern eine flexible und vergleichsweise einfache Variante, zusätzliche Dienstleistungen zu beschaffen. Der Autor möchte mit seinem Beitrag dazu beitragen, öffentliche Auftraggeber zu einer häufigeren Anwendung der Regelung zu motivieren. Zunächst vergleicht der Autor die Regelung mit anderen Flexibilitätsinstrumenten und widmet sich sodann umfassend und sehr detailliert ihrem Regelungsgehalt. Einen besonderen Blick wirft er dabei auf die Voraussetzung der „Gleichartigkeit“. Gleichartigkeit setze eine starke Ähnlichkeit, aber keine Identität im Sinne einer Wiederholung voraus; ausreichend sei ein funktionelles Anknüpfen an die bereits vergebene Dienstleistung. Nach Hinweisen zur Verfahrensdurchführung schließt der Autor mit einer Gesamtbewertung und zusammenfassenden Ausführungen.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf