Titeldaten
- Soltysinska, Aleksandra
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
-
Heft 3/2022
S.158-167
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit dem Nachweis der wirtschaftlichen Abhängigkeit bei der Inhouse-Vergabe. Zwar sei das Thema und Konzept der Inhouse-Vergabe in der vergaberechtlichen Rechtsprechung nicht neu, aufgrund der verschiedenen rechtlichen Lösungswege der einzelnen Mitgliedstaaten sei aber hier noch keine Einheitlichkeit hergestellt. Von vielen Unternehmen werde negativ gesehen, dass hier Aufträge ohne eine Ausschreibung vergeben werden. Deshalb komme es dann zu Nachprüfungsverfahren bei denen Unternehmen die öffentlichen Auftraggeber zwingen wollen, eine Ausschreibung durchzuführen. Nach Ansicht der Autorin beschränke sich die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf die Klärung der Fragen, wann eine organisatorische Abhängigkeit besteht und wie Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern zu definieren sei. Die Autorin ist der Auffassung, dass die Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Berechnung des Wertes der für den Auftraggeber ausgeführten Tätigkeiten vereinheitlicht werden sollte. Hierbei sei die Frage zu klären, wie der Umsatz zu definieren sei. Berücksichtigt werden müsse der gesamte Umsatz. Auch der Umsatz aus einem Auftrag, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben wurde, könne Teil der Einnahmen aus den vom öffentlichen Auftraggeber übertragenen Aufgaben sein. Damit wäre er bei der Berechnung der von der kontrollierten juristischen Person im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers ausgeführten Tätigkeiten einzurechnen. Abschließend verweist die Autorin auf die Möglichkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, eigene Regeln für die Vergabe von Inhouse-Verträgen einzuführen, um die Freiheit der öffentlichen Auftraggeber bei der Anwendung einzuschränken.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main