Formerfordernis für zivilrechtliche Vergabeverträge

Titeldaten
  • Graevenitz, Albrecht von
  • ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik
  • 2022
    S.215-218
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem (fehlenden) Formerfordernis in vergaberechtlichen Kontexten. Die Autoren stellen fest, dass grundsätzlich keine wirksamkeitsregelnden Formerfordernisse bei Vergaben durch die öffentliche Hand bestehen. Da zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer in der Regel ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen wird, ist der Vertragsschluss nach den Vorschriften des BGB grundsätzlich formlos und konkludent möglich. Sodann gehen die Autoren auf verschiedene Normen der einschlägigen Vergabegesetze ein, aus denen sich teilweise zwar ein Textformerfordernis ergebe, aber dies gelte nur für einzelne Aspekte des Vergabeverfahrens, z.B. die Angebotsabgabe nach § 53 Abs. 6 VgV. Ein Hindernis, dass darüber hinaus, auch ohne Einhaltung der Textform, mündlich oder konkludent Vereinbarungen getroffen werden können, ergebe sich daraus jedoch nicht. Am Ende des Beitrags steht ein Vorschlag der Autoren, wonach im Gesetz normiert werden sollte, dass Verträge öffentlicher Körperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden zu ihrer Wirksamkeit der Textform nach § 126b BGB bedürfen. Dies diene der Abschluss- und Inhaltsklarheit und damit auch dem Schutz des Rechtsverkehrs.
Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg