Vergaberechtlicher Vertraulichkeitsgrundsatz und kommunale Beschlussfassung öffentlich oder nicht-öffentlich?

Titeldaten
  • Büdenbender, Martin
  • Vergabe News
  • Heft 1/2023
    S.2-6
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Aufsatz

Abstract
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit Fragen im Spannungsfeld zwischen dem vergaberechtlichen Vertraulichkeitsgrundsatz und der kommunalen öffentlichen/nicht öffentlichen Beschlussfassung. Zunächst geht er auf die kommunalrechtlichen Regelungen in diesem Spannungsfeld ein und sodann auf die vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere diejenigen der Vertraulichkeit und des Wettbewerbs. In der Folge beschäftigt er sich mit Einschränkungen des Vertraulichkeitsgrundsatzes. Des Weiteren wird konkret auf Runderlasse und Rechtsprechung zu der Thematik eingegangen. Im Anschluss folgen die Bewertung der Problematik und Ausführungen zum Rechtsschutz der Bieter für den Fall, dass diese durch die Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes in ihren Chancen auf den Erhalt des Zuschlags beeinträchtigt werden. Zuletzt zieht er das Fazit, dass jedenfalls eine Beschlussfassung über Vergabeentscheidungen im öffentlichen Teil einer Sitzung eines kommunalen Vertretungsorgans grundsätzlich unzulässig sei und einen Verstoß gegen den vergaberechtlichen Vertraulichkeitsgrundsatz darstelle.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)