Geheimes muss geheim bleiben

Was Bieter über die Konkurrenz erfahren dürfen und was nicht
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2023
    S.25-27
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, wann ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, wie diese im Vergabeverfahren geschützt werden und wie dieser Schutz umgangen werden könnte. Zunächst arbeitet er anhand des GeschGehG heraus, wann ein Geschäftsgeheimnis vorliegt und wie dieses durch das GWB geschützt wird. Dabei zeigt er anhand der Rechtsprechung der VK Lüneburg, Beschluss v. 22.02.2022 – VgK-3/2022 und des KG Berlin, Beschluss vom 18.05.2022 - Verg 7/21 die Umsetzung in der Praxis auf. Anschließend geht er auf mögliche Umgehungsversuche durch die IFG anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung ein. Abschließend beleuchtet er das Presserecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass kein Bieter es hinnehmen muss, seine aus berechtigtem Interesse geschützten, noch werthaltigen technischen oder kaufmännischen Interna öffentlich zu sehen. Vergabestellen sollte darauf gerichtete Anfragen restriktiv handhaben.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin