Der Weg zur sauberen Mobilität und das europäische Beihilfen- und Wettbewerbsrecht

Anforderungen und Grenzen am Beispiel der aktuellen Deutschlandnetz-Ausschreibung
Titeldaten
  • Boesche, Katharina; Wende, Susanne
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 1/2023
    S.53-60
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Artikel 107 Abs. 1 AEUV

Abstract
Anhand der vom Bundesverkehrsministerium in 2021 eingeleiteten "Deutschlandnetz"-Vergabeverfahren zur Sicherstellung von ca. 8.000 Schnellladepunkten für den Mittel- und Langstreckenverkehr setzen sich die Verfasserinnen mit den durch das EU-Beihilferecht gezogenen Grenzen auseinander. Auf einen beschreibenden Teil, der charakteristischen Eckpunkte der Verfahrens- und Vertragsgestaltung für die Regional- und Autobahnlose sowie des Schnelladegesetzes darstellt, folgt eine detaillierte Subsumtion unter den Beihilfenbegriff des Artikel 107 Abs. 1 AUEV insb. des Merkmals des wirtschaftlichen Vorteils. Es handele sich schon nicht um reine Bedarfsdeckung der Bundesregierung. Ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sei nicht geeignet, einen wirtschaftlichen Vorteil und mithin eine Beihilfe auszuschließen, hierfür bedürfe es einfacher und sehr schlanker Verfahren. Zudem sei aufgrund der Zuschlagskriterien zweifelhaft, ob das günstigste Angebot gefunden werde, die Kombination mit einer Zuschlagslimitierung könne zu Verwerfungen und eher willkürlichen Zuschlagserteilungen führen. Ein wirtschaftlicher Vorteil könne auch nicht nach den Kriterien der "Altmark Trans"-Rechtsprechung des EuGH im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) ausgeschlossen werden. Entgegen der Ansicht des BMDV läge im Ergebnis eine Beihilfe vor, die nicht bei der EU-Kommission notifiziert worden sei.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln