Titeldaten
- Leinemann, Eva-Dorothee; Schoof, Timm
- Vergabe News
-
Heft 2/2023
S.22-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen des seit dem 01.01.2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzt (LkSG). Zunächst wird der Anwendungsbereich des Gesetzes dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anwendungsbereich zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern eröffnet ist, sich dies aber ab 2024 auf 1.000 Arbeitnehmer reduziert. Daran anknüpfend werden die Pflichten des Unternehmens erörtert. Die Autoren bringen zum Ausdruck, dass der Einfluss der Unternehmen auf die Lieferketten sehr gering ist, und dies durch §§ 3-10 LkSG berücksichtigt werde. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auch öffentliche Auftraggeber grundsätzlich nicht vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Im Anschluss befasst sich der Beitrag mit dem Begriff des unmittelbaren Zulieferers in Abgrenzung zum mittelbaren Zulieferer und stellt die Anforderungen des LkSG an den unmittelbaren Zulieferer dar. Abschließend werden die sich aus dem LkSG ergebenden Anforderungen an eine Ausschreibung dargestellt. Abschließend vertreten die Autoren die Auffassung, dass das LkSG einen legitimen Zweck verfolgt, die praktische Umsetzung aber noch Schwierigkeiten mit sich bringt. Es bleibe aber abzuwarten, wie sich mit Einführung des geplanten europäischen Lieferkettengesetzes die Umsetzung und der deutsche Weg weiterhin etablieren werde.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main