Qualifizierte Rechtsaufsicht als vergaberechtsbindende staatliche Aufsicht?

Titeldaten
  • Kampp, Justus
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2023
    S.81-85
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der „qualifizierten Rechtsaufsicht“ i.S.d. § 99 Nr. 2 Buchst. b GWB. Die Autorin stellt dar, dass nach dieser Vorschrift die durch öffentliche Stellen ausgeübte Aufsicht über die Leistung von Unternehmen zu deren Qualifikation als öffentlicher Auftraggeber führt. Nach dem europäischen Recht müssen für die Erfüllung dieses Tatbestands die Kriterien der potenziellen Einflussnahme durch aktive und wesentliche Aufsichtsbefugnisse erfüllt sein. Durch eine jüngere Entscheidung aus dem Jahr 2021 hat der EuGH zudem festgestellt, dass eine aktive Aufsicht über eine Leistung nur dann vorliegt, wenn die Autonomie eines Unternehmens faktisch so sehr in Frage gestellt wird, dass es der Rechtsaufsicht möglich ist, die Entscheidungen des Unternehmens im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen. Die VK Südbayern hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen, die sich zuvor noch von einem weiteren Anwendungsfall der Norm ausgegangen ist.
Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg