Eine gute Grundlage für gute Verfahren

„Evergreens“: Die Markterkundung – Ein Instrument mit (viel) Luft nach oben
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2023
    S.5-9
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Markterkundung, die vor allem bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren, sowie Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb helfen soll, geeignete Bieter zu finden. Zunächst stellt der Autor die Ausgangslage dar, wonach gerade bei den aktuellen Marktbedingungen die Durchführung einer Markterkundung wesentliche Bedeutung hat und der öffentliche Auftraggeber eine solche in der Praxis zu selten durchführt. Im Anschluss wird der weite Spielraum der öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung einer Markterkundung betont. Aber auch hier gelten die Grundsätze: Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb. Zudem werden die Vorteile der Markterkundung für den öffentlichen Auftraggeber dargestellt, aber auch die Vorteile für die Unternehmen, die durch die Markterkundung die Möglichkeiten haben, die Beschaffung zu beeinflussen. Daran anknüpfend wird dargestellt, dass die Markterkundung enorme Wichtigkeit für die Ermittlung des Beschaffungsbedarfs für den Auftraggeber hat, er aber grundsätzlich keiner Rechtspflicht für die Durchführung unterliegt. Gerade in Spezialmärkten sei die Beschaffung aber nicht wegzudenken. Gerade bei der Direktvergabe habe die Markterkundung einen sehr hohen Stellenwert, diese sei hier Voraussetzung für eine zulässige Direktvergabe. Hierdurch könne auch eine zunächst unzulässige Direktvergabe geheilt werden. Im Anschluss wird darauf hingewiesen, dass Auftraggeber eine Markterkundung auch aufgrund von Fördermittelbescheiden und Haushaltsrecht durchführen müssen, sowie als Grundlage für strategisch-nachhaltige Vergaben nutzen können. Der Auftraggeber kann Markterkundungen in verschiedenen Intensitäten durchführen, die detailliert dargestellt werden. Schließlich wird noch auf den KOINNO-Marktplatz verwiesen. Abschließend werden zwei Beispiele vorgestellt: Eine Markterkundung mit geringer Intensität, sowie die Durchführung eines Marktdialoges.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main