Überprüfungspflicht der Unabhängigkeit von ECN-Behörden im EU-Beschwerdeverfahren

Titeldaten
  • Könen, Daniel; Dogs, Maximilian
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 3/2023
    S.130-135
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 101 AEUV, Art. 102 AEUV, Art. 4 Abs. 2 lit. b) ECN+-RL 1/2019, § 52 GWB

EuG, Urt. v. 09.02.2022, T-791/19 - Sped-Pro, EuGH, Urt. v. 25.07.2018, C-216/18 PPU - Minister for Justice an Equality

Abstract
Der Beitrag untersucht unter Würdigung des EuG-Urteils v. 09.02.2022, T-791/19 - Sped-Pro die Befugnis der Kommission zur Weiterverweisung von Beschwerden wegen eines (vermeintlichen) Verstoßes gegen die Art. 101, 102 AEUV an eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde. Dabei setzen sich die Bearbeiter insbesondere mit der in der ECN+-Richtlinie zum Ausdruck kommenden Entscheidung des europäischen Normgebers für eine stärkere Dezentralisierung der Kartellrechtsdurchsetzung auseinander, welche nach Art. 4 Abs. 2 b) ECN+-RL 1/2019 ein Exekutivfundament unabhängiger Kartellbehörden voraussetzt.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover