Titeldaten
- Bayer, Sonja
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 2a/2023
S.297-301
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Autorin befasst sich mit den erheblichen Preissteigerungen im Bausektor im Jahre 2022. Zunächst geht sie auf die Problematik von Preisanpassungsverlangen von Firmen nach Auftragserteilung ein und stellt dabei fest, dass die dafür in § 313 BGB normierten Anforderungen grundsätzlich hoch sind. Anschließend weist die Autorin auf die Möglichkeit der Festlegung einer Stoffpreisgleitklausel in den Vergabeunterlagen bei materialintensiven Bauausschreibungen hin. Dabei nimmt sie Bezug auf den bis zum 31.12.2022 befristeten Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und legt die darin aufgeführten Voraussetzungen für die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel und Regelung für die Zulassung von Nebenangeboten dar. Danach geht die Autorin auf die im Vergabehandbuch Bau des Bundes enthaltenen Formblätter für die Umsetzung der Stoffpreisgleitklausel und die damit verbundene Herausforderung der Ermittlung der Basiswerte ein. In ihrem Fazit stellt die Autorin fest, dass eine endgültige Evaluation der Wirksamkeit dieser Vorgehensweise bisher nicht möglich sei, da die Ausschreibungsergebnisse kein eindeutiges Ergebnis zulassen würden. Dennoch rät sie bei materialintensiven Gewerken zu der Vereinbarung einer Stoffpreisklausel und spricht am Ende einen Beschluss der Vergabekammer Thüringen an, in welchem eine fehlende Stoffpreisklausel als ungewöhnliches Wagnis und damit als Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A angesehen wurde.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main