Titeldaten
- Frenz, Walter
- ER-EnergieRecht
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Heft 2/2023
S.63-68
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2023 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Ausschreibungen dar. Zunächst werden die aktuellen politische Ziele herausgearbeitet. Anschließend stellt der Verfasser die Änderungen und Weiterentwicklung der Ausschreibungen für Windkraftanlagen nach dem EEG 2023 dar. Hierbei zeigt er Anforderungen an die Gebote, Verfahrensvorgaben und Ausschlussgründe auf. Sodann geht er auf Ausschreibungen für Solaranlagen ein. In seinem abschließenden Fazit stellt er fest, dass Ausschreibungsregeln für Windkraft- und Solaranlagen im EEG 2023 im Wesentlichen erhalten bleiben und eher kleinere Punkte geändert werden. Zur Beschleunigung des Ökostromausbaus verpflichtete der Bund die Länder, etwa 2/10 ihrer Landesfläche für den Windkraftausbau zu reservieren. Dieser Ausbau wird als Belang von überragendem öffentlichem Interesse festgeschrieben. Dadurch könne jedoch nicht pauschal der Habitat- und Artenschutz hintangestellt werden. Ansonsten drohe die Unionsrechtswidrigkeit. Dies zeige, dass es einer unionsrechtlichen Regelung bedarf, um den Ausbau von Ökostrom effektiv voranzubringen. Zudem könne so der Ökostromausbau unionsweit besser konzipiert und beschleunigt werden.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover