Die Tücken von Open-House-Verträgen

Titeldaten
  • Hartwecker, Annett ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2023
    S.78-81
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Aufsatz

Abstract
Zunächst erläutern die Autoren das Wesen von Open-House-Vergaben als nicht-exklusives Zulassungsverfahren. Anschließend erläutern sie die Eckpunkte von Open-House-Verfahren anhand der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie der Vergabesenate und Vergabekammern. Sodann zeigen sie Open-House-Formate aus der Beschaffungspraxis auf. Dabei gehen sie auf Formate wie Arzneimittel-Rabattverträge sowie die Lieferverträge über Schutzausrüstung im Rahmen der Covid 19-Pandemie, Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH sowie die Zulassung Elektronischer Mautdienst (EEMD) ein. Im Hinblick auf aktuelle Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH kritisieren sie, dass die dort vom Auftraggeber zu treffende Auswahlentscheidung zumindest intransparent sei. In ihrem abschließenden Fazit zeigen sie auf, dass wenn der Auftraggeber gleichzeitig Abnehmer im Open-House-Verfahren ist, jedes geeignete Angebot auch bezuschlagt und in der Konsequenz auch abgenommen werden muss. Die Krux bestehe darin, einen Mechanismus zu finden, der auch alle Beteiligten des Open-House-Verfahrens gleichbehandelt. Zudem könne die Verengung von Eignungskriterien zu einer Direktvergabe an nur ein Unternehmen vergaberechtsfrei als Open-House-Modell führen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin