Abgestimmte Angebote in Vergabeverfahren

Titeldaten
  • Wolfgang Kräber
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2023
    S.19-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 1 Satz 1 GWB

EuGH, Urteil vom 15.09.2022, Rs. C-416/21, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2022 - VII-Verg 28/21

Abstract
Der Autor widmet sich den verschiedenen Konstellationen einer Doppelbeteiligung in einem Vergabeverfahren und der Frage, wie sich diese mit dem Grundsatz des Geheimwettbewerbs vertragen. Bieter müssen die ausgeschriebenen Leistungen in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und
-kalkulation der Mitbewerber anbieten. Wurden die Angebote hingegen nicht eigenständig und unabhängig erstellt und abgegeben, drohe der Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Durchdekliniert werden (1) die parallele Beteiligung zweier konzernverbundener Unternehmen, (2) Angebote konzernverbundener Unternehmen bei Los- bzw. Zuschlagslimitierung, (3) die Parallelbeteiligung als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft, (4) Angebote verschiedener Bieter mit demselben Nachunternehmer, sowie (5) die wechselseitige Benennung zweier Hauptbieter als Nachunternehmer. Insbesondere die Aufgabe der Vermutungsregel bei einer Mehrfachbeteiligung konzernverbundener Unternehmen in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf wird nachgezeichnet und deren Auswirkungen auf die anderen Konstellationen aufgezeigt. Der bloße Umstand der Parallelbeteiligung reiche nicht mehr aus, um auf einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb zu schließen, sondern es müssten darüber hinaus weitere objektive Vertragsmomente für eine abgestimmte Verhaltensweise hinzutreten. Konzerne sollten aber weiterhin vorausschauend wirksame Vorkehrungen treffen, die eine Nachweisführung erlauben, dass der Geheimwettbewerb nicht tangiert wurde.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln