Vergaberechtskonforme (Direkt-)Beschaffung von IT-Produkten und Software

Titeldaten
  • Shevchuk, Yaroslav; Hohensee, Marco Michael
  • Vergabe News
  • Heft 6/2023
    S.98-102
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren stellen anhand aktueller Entscheidungen die häufigsten Probleme bei der Beschaffung von IT-Dienstleistungen und ihrer Bedeutung für die vergaberechtliche Praxis dar. Zunächst widmen sie sich den Grundsätzen der produktneutralen Beschaffung unter Heranziehung der Entscheidung des OLG Brandenburg (Beschl. v. 08.07.2021 – 19 Verg 2/21). Dabei stellen sie fest, dass bei IT-Beschaffungen regelmäßig produktspezifische Ausschreibungen zulässig sind, um Interoperabilitätsprobleme zu vermeiden und die Systemsicherheit zu gewährleisten. Anhand der Entscheidung der VK Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 16.12.2022 – VK 1-4/22) beschäftigen sich die Autoren außerdem mit der Möglichkeit der Direktbeschaffung nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV. Die Verfasser werfen dabei einen genauen Blick auf die strengen Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV und gehen auf die Rechtfertigungsmöglichkeiten einer Direktvergabe ein. Anschließend beschäftigt sich der Beitrag mit der Möglichkeit der Gesamtvergabe gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB im Gegensatz zur Losvergabe. Beispielhaft ziehen sie dafür die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 29.04.2022 – 15 Verg 2/22) heran und verdeutlichen den mit einer Gesamtvergabe verbundenen erhöhten Begründungsaufwand. Schließlich diskutieren die Verfasser anhand einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 07.09.2022 – 15 Verg 8/22) das Verhältnis vergaberechtlicher und datenschutzrechtlicher Angelegenheiten bei Softwarebeschaffungen. Dabei kommen sie zu dem Schluss, dass der Auftraggeber vergaberechtlich nicht verpflichtet werden kann, über das Leistungsversprechen eines Bieters hinaus weitere datenschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main