Darf es etwas mehr sein? Auftragsänderung nach § 132 GWB

Titeldaten
  • Schoof, Timm; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 8/2023
    S.134-136
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die anhaltende Praxisrelevanz von Vertragsänderung nach § 132 GWB wird durch die Autoren in ihrem Aufsatz erneut aufgegriffen und beleuchtet. Sie untersuchen das Spannungsverhältnis zwischen der Flexibilität des Auftraggebers und dem Wettbewerbs- sowie dem Transparenzgrundsatz und bieten einen Überblick über die wesentlichen Regelungen. Zunächst setzen sich die Autoren damit auseinander, wann von einer Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB gesprochen werden kann. Sodann stellen sie dar, was gesetzlich als wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB angesehen werden kann. Anschließend widmen sich die Autoren der Frage, wann eine erhebliche Ausweitung des Auftragsumfangs gegeben ist. Im Rahmen dessen wird diskutiert, ob für die Beurteilung dieser Frage die Obergrenze des ursprünglichen Auftragswerts oder der Schwellenwert heranzuziehen ist. Die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber keine starre Grenze definiert hat und daher auf den Einzelfall abzustellen ist. Danach erörtern sie, wann eine wesentliche Änderung zulässig ist und beleuchten die Tatbestandsmerkmale des § 132 Abs. 2 GWB näher. Im Anschluss machen die Verfasser auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 132 GWB aufmerksam und empfehlen, stets genau zu prüfen, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Darüber hinaus diskutieren die Verfasser in ihrem Aufsatz auch die Frage, ob eine Verringerung des Auftragswertes als wesentliche Änderung zu betrachten ist. Es wird argumentiert, dass durch einen geringeren Auftragswert ein gänzlich anderer Bieterkreis angesprochen werden und sich damit auch andere Wirtschaftsteilnehmer bewerben könnten, sodass die Autoren zu dem Schluss kommen, dass auch eine Verringerung des Leistungsumfangs eine wesentliche Änderung darstellt. Besonders diskutiert wird darüber hinaus die Frage, wie mit sog. „Restleistungen“ umzugehen ist, die nach der außerordentlichen Kündigung eines Auftragnehmers noch ausstehen. Anhand der einschlägigen Rechtsprechung stellen die Autoren die unterschiedlichen Standpunkte dar und argumentieren, welche vergaberechtlichen Regelungen in solchen Fällen anwendbar sind. In ihrem Aufsatz verweisen die Autoren auch auf die einschlägigen Regelungen der UVgO sowie der VOB/A. In ihrem abschließenden Praxishinweis betonen die Verfasser, dass für den Auftraggeber oftmals nicht ersichtlich ist, ob er sich im Rahmen einer zulässigen Auftragsänderung bewegt und empfehlen eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main