Der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge als Sanktion für Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Titeldaten
  • Manzke, Simon
  • Heft 6/2023
    S.220015
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz beleuchtet § 22 des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und erläutert die wesentlichen praktischen Grundlagen der Norm. Zunächst beschäftigt sich der Verfasser mit der Einordnung des § 22 LkSG in die Systematik der Bietereignung. Dabei geht er zunächst auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB ein und stellt dabei fest, dass es sich bei § 22 LkSG um eine modifizierte Spezialregelung zu § 124 GWB handelt, die über die Regelung des § 124 GWB Eingang ins Vergaberecht findet. Danach erörtert er die Abweichungen des § 22 LkSG im Vergleich zu § 124 GWB. Er kommt zu dem Ergebnis, auf Tatbestandsseite sei der § 22 LkSG aufgrund der Bußgeldschwelle strenger und auf Rechtsfolgenseite habe der Auftraggeber anders als bei § 124 GWB nur in atypischen Fällen ein Ermessen. Sodann stellt der Verfasser die Unterschiede des § 22 LkSG zu den vergleichbaren Vorschriften des § 19 MiLoG und des § 21 SchwarzArbG dar. Daran anschließend geht er auf das Wettbewerbsregister ein, das dem Auftraggeber als Informationsquelle für die Bewertung von Ausschlussgründen dient. Es wird klargestellt, dass den öffentlichen Auftraggeber nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG eine Abfragepflicht trifft und in welchem Umfang Informationen abgefragt werden dürfen. Im Rahmen dessen werden besonders die Nicht-Öffentlichkeit und Vertraulichkeit der abgefragten Informationen herausgestellt. Anschließend widmet sich der Autor der Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den register- und vergaberechtlichen Folgen. Er beleuchtet die drei kumulativen Voraussetzungen des § 125 GWB näher und stellt anschließend fest, dass die konkret erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung einzelfallabhängig sind. Danach widmet sich der Verfasser dem Rechtsschutz, der den Unternehmen im Falle eines Ausschlusses aufgrund von § 22 LkSG oder hinsichtlich der registerrechtlichen Regelungen zusteht und beleuchtet auch die Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter, die im Verfahren als konkurrierende Unternehmen auftraten. Zuletzt präsentiert der Autor in seiner Zusammenfassung die zentralen Aussagen des Aufsatzes.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main