Wirkungen der neuen Drittstaatensubventionsverordnung im Vergabeverfahren

Titeldaten
  • Linke, Benjamin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2023
    S.427-432
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt die praktischen Auswirkungen der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidy Regulation – FSR) auf das öffentliche Beschaffungswesen für Auftraggeber und Unternehmen dar, welche seit dem 12.07.2023 gelten. Betroffen sind grundsätzlich alle Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der europäischen Vergaberichtlinien fallen und einen Auftragswert von 250 Mio. Euro erreichen. Ist die FSR anwendbar, müssen Wirtschaftsteilnehmer dem Auftraggeber anzeigen, falls sie in den letzten 3 Jahren finanzielle öffentliche Zuwendungen in Höhe von mind. 4 Mio. Euro von Drittstaaten erhalten haben. Auftraggeber müssen auf diese Melde- und Erklärungspflichten im Verfahren hinweisen und die entsprechenden Informationen der Europäischen Kommission zur Prüfung, ob eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt bzw. droht, übermitteln. Die FSR räumt der Kommission hierzu umfangreiche Prüfungskompetenzen ein. Der Autor stellt die Herausforderungen, die sich aus diesen Regelung sowohl für Unternehmen als auch für Auftraggeber ergeben, dar. So könne beispielsweise die Berechnung der offenzulegenden Zuwendungen Schwierigkeiten bereiten. Dies sowie die weitreichenden Offenlegungspflichten stelle für Bieter unternehmerische Risiken dar und verzögere die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Auftraggeber, da während der Prüfung durch die Kommission regelmäßig ein Zuschlagsverbot gilt. Unklar seien zudem auch die Rechtsschutzmöglichkeiten in diesem Zusammenhang.
Katharina Weiner,