Titeldaten
- Scheungrab, Karin
- RVG prof - RVG professionell
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Heft 8/2023
S.142-144
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
GKG, RVG
Abstract
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit dem Thema der Abrechnung eines vergaberechtlichen Mandats, da das Vergaberecht immer komplexer wird und daher oft anwaltliche Beratungen notwendig werden. Im ersten Abschnitt erläutert sie die grundsätzlichen Ziele des Vergaberechts. Im zweiten Abschnitt wird thematisiert, wie der für die anwaltliche Abrechnung relevante Gegenstandswert ermittelt wird und stellt den Bezug zum GKG und zum Anknüpfungspunkt des Auftragswertes her. Sodann werden die unterschiedlichen anwaltlichen Gebühren im Detail besprochen und in diesem Zuge erklärt, welche typischen anwaltlichen Tätigkeiten in einem vergaberechtlichen Mandat ausgeführt werden. Es wird insbesondere festgestellt, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren keine eigenen Gebührentatbestände im RVG vorhanden sind und dass ein Vergabeverfahren auch kein gerichtliches Verfahren ist, sodass die Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit nicht anfallen können und es regelmäßig bei der allgemeinen Gebühr für außergerichtliche Beratung nach dem RVG oder bei Vergütungsvereinbarungen verbleibt. Anschließend beschäftigt sich der Beitrag mit dem Gebührenrahmen und erläutert Fälle, in denen ein Abweichen von der Mittelgebühr möglich ist und stellt dabei fest, dass die Rechtsprechung regelmäßig eine Gebühr von 2,0 für angemessen halte; sogar eine 20%ige Überschreitung auf 2,3/2,4-fache Gebühren seien oftmals nicht unbillig. Der Beitrag schließt mit weiterführenden Hinweisen zu dieser Thematik.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)