„Ungewöhnlich niedriges“ Angebot? – Preisvergleich kein Alleinstellungsmerkmal

Titeldaten
  • Hattig, Oliver ; Oest, Tobias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2023
    S.443-446
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 69 Abs. 1 RL 2014/24/EU

EuGH 15.9.2022 - Rs. C-669/20

Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des EuGH vom 15.09.2022, C - 669/20, nach der sich Auftraggeber bei der Preisangemessenheitsprüfung nicht in jedem Fall auf die Betrachtung des Preisabstandes zwischen Angeboten beschränken dürfen. Die Verfasser erläutern eingangs, dass sich ein „Anfangsverdacht“ auch aus anderen Umständen ergeben könne und stellen Sachverhalt und Entscheidungsgründe des EuGH dar. Die Prüfung des Auftraggebers dürfe sich regelmäßig nicht auf den Preisabstand beschränken. Maßgeblich müsse das Verhältnis des jeweiligen Angebotspreises zu der zu erbringenden Leistung sein. Insbesondere müssten die kalkulationsrelevanten Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die konkreten Marktgegebenheiten im Rahmen einer Schlüssigkeits- oder Plausibilitätsprüfung berücksichtigt werden. Die Dokumentation der Erwägungen sei anzuraten.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München