The Revised Swiss Public Procurement Law: More Quality and Sustainability

Titeldaten
  • Steiner, Marc; Klingler, Désirée
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.87-91
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Autoren beschreiben die wesentlichen Ziele des 2021 in Kraft getretenen neuen schweizerischen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und ordnen es in die Entwicklung des schweizerischen Vergaberechts ein. Sie betrachten außerdem die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, in der es um das nicht in den GPA-Anwendungsbereich fallende Vergaberecht geht und mit der das kantonale Recht harmonisiert werden soll. Mit dem neuen Vergabegesetz tritt das schweizerische Vergaberecht in eine neue Phase der strategischen Nutzung des Vergaberechts ein. Wichtige Zwecke sind Governance, Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation. Einer der Schwerpunkte des neuen schweizerischen Vergabegesetzes liegt bei der Möglichkeit, nachhaltig zu beschaffen. Es soll eine bessere Balance zwischen ökonomischen und nicht ökonomischen Zielen erreicht werden. Dabei sieht das neue Vergabegesetz keine zwingende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien vor, es eröffnet jedoch flexible Vorgehensweisen. Außerdem wird die Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Aspekte ermöglicht, etwa die Sicherung eines langfristigen Wettbewerbs. Damit fügt sich das Vergaberecht in die Ziele des schweizerischen Verfassungsrechts ein. Näher beschrieben wird auch, dass der Wettbewerb sich mehr an Qualität als am Preis ausrichten soll. Dies wird beispielhaft an den Vorgaben für die Auswahl des „vorteilhaftesten Angebotes“ erläutert, dass nicht mehr das „wirtschaftlich vorteilhafteste“ sein muss.
Prof. Dr. Mark von Wietersheim, forum vergabe e.V., Berlin