Titeldaten
- Kräber, Wolfgang; Schäffer, Rebecca
- VergabeFokus
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Heft 3/2023
S.16-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit den immer wiederkehrenden und daher relevanten Praxisfragen bezüglich der Losaufteilung. Die Autoren stellen dar, welche Aspekte und Prüfungsschritte der öffentliche Auftraggeber beachten muss und veranschaulichen ihre Ausführungen anhand von Praxishinweisen und Rechtsprechung. Zunächst zeigen die Autoren den rechtlichen Ausgangspunkt, das Gebot der mittelstandsfreundlichen Vergabe aus § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, auf. Daraus entwickeln sie ein zweistufiges Prüfungsschema, das der Auftraggeber bei der Vergabe hinsichtlich der Losbildung durchlaufen müsse. Besonders weisen sie dabei auch auf die Dokumentationspflicht des Auftraggebers hin. Der erste Prüfungsschritt sei demnach die Beurteilung der Frage, ob der gewählte Beschaffungsgegenstand einer Losaufteilung zugänglich ist. Im Rahmen dessen erläutern die Verfasser die Unterscheidung zwischen Teil- und Fachlosen. Anhand der Entstehungsgeschichte des § 97 Abs. 4 GWB wird herausgearbeitet, dass die Vorschrift dem Mittelstandsschutz dient und sich der Auftraggeber somit bei der Bildung von Teillosen an der typischen Leistungsstärke mittelständischer Unternehmen orientieren sollte. In dem Aufsatz wird auch das relative Verständnis des Begriffes „mittelständische Unternehmen“ und die damit verbundenen Schwierigkeiten des Auftraggebers bei der Mengenlosbildung problematisiert. Die Autoren raten dem Auftraggeber zu einer umfassenden Dokumentation seiner Entscheidung und verweisen darüber hinaus auf Onlineberechnungstool des BMWK zur Überprüfung der eigenen Einschätzung hin. Anschließend wird kurz erläutert wann eine Aufteilung nach Fachlosen zu erfolgen hat. Sodann widmen sich die Autoren dem zweiten Prüfungsschritt. Dort sei zu fragen, ob eine Losaufteilung unterbleiben kann, da wirtschaftliche oder technische Gründe eine Gesamtvergabe erfordern. Besonders betont wird dabei, dass die Erforderlichkeit der Gesamtvergabe das Ergebnis einer umfassenden Abwägung widerstreitender Interessen sein muss. Anschließend verdeutlichen die Autoren anhand von Rechtsprechungsbeispielen den Prüfungsmaßstab der Vergabenachprüfungsinstanzen. In dem Aufsatz widmen sich die Autoren auch kurz der Losaufteilung bei Vergaben im Unterschwellenbereich nach § 22 UVgO, der wortgleich mit § 97 Abs. 4 GWB ist. In ihrem Fazit kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass eine Losaufteilung in der Praxis zwar Schwierigkeiten und Mehraufwand bereiten kann, aber auch positive Aspekte für den Auftraggeber bereit hält und daher vorurteilsfrei geprüft werden sollte.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main