Partnerauswahl beim Mehrparteienvertrag mittels Assessment-Center

Titeldaten
  • Luft, Manuela; Kluttig, Franziska
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2023
    S.575-577
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Durchführung eines Assessment-Center im Rahmen von Vergabeverfahren für die Partnerauswahl beim Mehrparteienvertrag. In großen Bauprojekten entstehen Frustrationen häufig durch Kosten- und Terminüberschreitungen der verschiedenen Vertragspartner des Bauherrn, die er mit der Durchführung einzelner Projektabschnitte betraut hat. Deshalb wird ein neues Vertragsmodell diskutiert, das bereits in mehreren Pilotprojekten in Deutschland erprobt wurde. Bei der Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienvertrag unterzeichnen alle Projektpartner eine gemeinsame Vertragsurkunde, um den Fokus der Parteien auf den gemeinsamen Projekterfolg zu richten. Dabei hat es sich etabliert, IPA-spezifische Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz und Lernfähigkeit im Rahmen von Assessment-Centern zu prüfen. Die Autorinnen gehen der Frage nach, inwieweit diese Art der Überprüfung geeignet und vergaberechtlich zulässig ist. Zunächst stellen die Autorinnen fest, dass die Eigenschaften, die im Rahmen eines Assessment-Centers geprüft werden, keine Eignungskriterien i.S.d. § 122 Abs. 2 GWB darstellen. Solche personenbezogenen Eigenschaften könnten nur als qualitatives Zuschlagskriterium Berücksichtigung finden. Für die Objektivität sei entscheidend, neben konkreten Kriterien, auch Verhaltensanker zu setzen, anhand derer sich die Erfüllung der Kriterien bewerten lässt. Die Beobachter des Assessment-Centers seien dabei zu schulen und mit standardisierten Bewertungsbögen auszustatten, um eine subjektiv geprägte Bewertung zu verhindern. Maßgeblich für die Validität des Assessment-Centers sei, dass Situationen simuliert werden, die den Herausforderungen eines IPA-Projekts möglichst nahekommen. Reliabilität werde sichergestellt, wenn die Teilnahme an Auswahlverfahren und das Verhalten im Alltag zum selben Ergebnis führen und verhindert wird, dass die Teilnehmer sich durch Übungseffekte in verschiedenen Assessment-Center-Verfahren einen Vorteil verschaffen können. Dazu seien konkrete, auf die Ausschreibung bezogene Fallgestaltungen entscheidend. Die Autorinnen kommen zu dem Fazit, dass eine vergabesichere Anwendung und Berücksichtigung von Assessment-Centern möglich sei. Dafür müssten jedoch einige Feinheiten berücksichtigt werden. Insbesondere sei auf eine fachkundige Durchführung des Assessment-Centers – auch durch externe Beratung – zu achten. Durch den hohen mündlichen Anteil dieses Verfahrens komme auf die Auftraggeber eine erhöhte Dokumentationspflicht zu, die aber durch die nachvollziehbare Begleitung des Assessment-Centers und die dortigen Bewertungsbögen abgedeckt werden könne. Die Autorinnen schlagen – im Einklang mit der Handhabung in den durchgeführten Pilotprojekten – vor, das Ergebnis des Assessment-Centers mit 20 bis 30 % in die finale Angebotswertung einfließen zu lassen.
Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg