Nötiges Personal: Eignungskriterium oder Ausführungsbedingung?
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 4/2023
S.29-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Verfasser untersucht anhand von aktuellen Praxisbeispielen aus der Rechtsprechung, in welchem Umfang der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt bei der Eignungsprüfung berücksichtigt werden kann. Anhand eines Praxisfalls stellt er dar, dass die Vergabestelle bei der Eignungsprüfung das verfügbare Personal berücksichtigen und auch eine Prognose hinsichtlich der möglichen Personalbeschaffung auf dem Markt treffen kann, selbst wenn die Anzahl der Mitarbeiter keine Mindestanforderung im Vergabeverfahren war (VK Sachsen im Beschluss vom 01.08.2022 - 1/SVK/010-22). Er stellt fest, dass es daher im Ergebnis gleichbleibe, ob der Auftraggeber die Personalstärke als Eignungskriterium oder als Ausführungsbedingung in seine Vergabeunterlagen einführt. Auch sei es zulässig, dass ein Auftraggeber im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der Personalmanagementkonzepte der Bieter demjenigen eine höhere Punktzahl zuteilwerden lässt, der sein Personal übertariflich bezahlt, während der „nur“ Tarif zahlende Bieter eine geringere Punktzahl erhält (VK-Bund, Beschluss vom 04.04.2022 - VK 2-24/22).
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin