Nichts Neues zu Eignungskriterien

Der EuGH zu Eignungskriterien, Ermessen und Eignungsleihe
Titeldaten
  • Gabriel, Marc
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 47 VgV

EuGH NZBau 2023, 326

Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des EuGH in Sachen NV Construct. Der EuGH bejaht darin das Vorlagerecht des rumänischen Nationalrats für Beschwerdeentscheidungen und setzt seine Rechtsprechung zum weiten Ermessensspielraum des Auftraggebers bei Eignungsanforderungen fort. Die eigentliche Bedeutung der Entscheidung liege bei Eignungsleihe und Unterbeauftragung. Beide treten oft gemeinsam auf, seien aber rechtlich auseinanderzuhalten. Mit Ausnahme der Eignungsleihe von besonderen beruflichen Erfahrungen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV) müsse der benannte Eignungsverleiher bei der Auftragsausführung nicht tätig werden
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München