Titeldaten
- Knoblauch, Finn
- Zeitschrift für Schiedsverfahren
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Heft 2/2024
S.129-134
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Aufsatz
Abstract
Ausgehend von der Novelle des TVergG LSA vom 07.12.2022 untersucht der Verfasser in seinem Beitrag, ob Verwaltungsgerichte für den Rechtsschutz gegen Nachprüfungsentscheidungen in einem vergabespezifischen Nachprüfungsverfahren aufgrund Landesrechts zuständig sein können. Im TVergG LSA werden Nachprüfungsentscheidungen explizit als Verwaltungsakt qualifiziert (§ 23 TVergG LSA). Der Verfasser zeigt auf, dass Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte typischerweise vor den Verwaltungsgerichten stattfindet, daher könne sich daraus eine Regelzuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Vergaberechtsstreitigkeiten ergeben. Vergleichend untersucht der Verfasser auch die Regelungen der Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hessen und Thüringen. dahingehen, ob diese Drittschutz gegen die Nachprüfungsentscheidung vermitteln. Zudem beleuchtet er das Verhältnis der verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten. In seinem abschließenden Fazit spricht sich der Verfasser dafür aus, dass, sofern die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt sich für Anträge gegen die Nachprüfungsentscheidungen nach dem TVergG LSA für zuständig erklären, sich weitere Bundesländer die Ausgestaltung des TVergG LSA zum Vorbild nehmen sollten, um eine Rechtswegeinheit im Vergaberecht zu erreichen und eine weitere Rechtswegzersplitterung zu vermeiden. Hierzu könne auch der Bundesgesetzgeber eine Öffnungsklausel schaffen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin