Zuwendungen und Vergaberecht - aktuelle Vorgaben in Bayern, schwere Vergabeverstöße und Ermessensausübung nach der Rückforderungsrichtlinie

Titeldaten
  • Gass, Georg
  • BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter
  • 2024
    S.217-222
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag zu dem Thema "Zuwendungen und Vergaberecht" setzt sich mit den entsprechenden
Vorgaben in Bayern, schweren Vergabeverstößen und der Ermessensausübung nach der aktuellen
bayerischen Rückforderungsrichtlinie auseinander, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Zunächst geht
der Autor auf die Entwicklung der zuwendungsrechtlichen Vergabeauflagen in Deutschland ein. Sodann
werden Vergabeauflagen in Bayern thematisiert, wobei nach kommunalen und nicht kommunalen
Zuwendungsempfängern unterschieden wird. Weiter beschäftigt sich der Beitrag mit den schweren
Vergabeverstößen und deren Konsequenzen. In diesem Zuge wird zu öffentlichen Vergabevorschriften,
den Vergabeauflagen nach ANBest-I/P/K sowie zum Widerruf und der Rückforderung bei Vorliegen von
schweren Vergabeverstößen ausgeführt. Hier legt der Autor auch die Konkurrenz zu den Finanzkorrekturen
bei Vergabeverstößen bei EU-Kofinanzierungen dar. Bevor der Autor zu seinem Fazit kommt, stellt er fest,
dass keine oder nur wenige Vorgaben zur Ermessenslenkung in den Verwaltungsvorschriften auf Bundesbzw.
auf Landesebene vorhanden seien. Schließlich zieht er das Fazit, dass mit den
"Vergabeerleichterungen" und der damit verbundenen Entkoppelung des Zuwendungsrechts vom
Vergaberecht spürbare Maßnahmen zur Entbürokratisierung getroffen worden seien. Für
Zuwendungsempfänger seien Auflagen einfacher zu handhaben und die Gefahr der
Widerrufsentscheidungen sei verringert worden. Wünschenswert sei, dass gleichartige Vergabeauflagen
wie in Bayern bundesweit implementiert und bestehende Vergabeauflagen überarbeitet würden.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)