Cloud vs. On-Prem: Zulässige Vergabeverfahrensgestaltungen

Titeldaten
  • Schmidt, Moritz
  • Vergabe News
  • Heft 4/2024
    S.58-62
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag greift die gestiegene Bedeutung von Cloud-Lösungen auf und fokussiert die Frage, ob diese als Gegenstück der On-Premises-Installation zulässig alternativer Gegenstand eines Vergabeverfahrens sein können. Die Beliebtheit von Cloud-Computing sei vor allem auf die Flexibilität sowie die Möglichkeit, Ressourcen hinsichtlich eigener IT-Hardware einzusparen, zurückzuführen. Bei On-Premises-Varianten seien ihre Zuverlässigkeit, die Sicherheit und ein hohes Maß an Kontrolle hervorzuheben, sodass beide Formen eigene Vor- und Nachteile hätten. Im Mittelpunkt des Beitrags stehe daher die Frage, ob sich ein Auftraggeber bereits vor der Ausschreibung der gewünschten Lösung festlegen müsse, ob er eine Cloud-Lösung oder eine On-Premises-Lösung fordere. Die Autoren erläutern zunächst die genaue Bedeutung von On-Premises und von Cloud-Computing. Nach diesen begrifflichen Klärungen werden vergaberechtliche Herausforderungen im Einzelnen skizziert. Bei einem Nebeneinander von Cloud- und On-Prem-Lösungen seien in den meisten Fällen sehr unterschiedliche Leistungsbestandteile angebotsgegenständlich. Daher stelle sich die Frage, ob ein Angebot über On-Prem-Leistungen mit einem Angebot über Cloud-Leistungen hinreichend vergleichbar sei. Die Thematik wird umfassend diskutiert, wobei auch auf die tatsächliche Praxis Bezug genommen wird. Als mögliche Gestaltungswege werden das Zulassen von Nebenangeboten und die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs bzw. eines Verhandlungsverfahrens näher vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf