Titeldaten
- Naumann, Daniel; Timmermann, Jade
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Heft EnK-7/2024/2024
S.010365
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 100 Abs. 1 GWB, § 102 Abs. 3 Nr. 2 GWB, § 631 BGB, §§ 114 ff. BBergG, § 120 BBergG
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich mit vergabe- und vertragsrechtlichen Fragen der 3D-Seismik. Bei der 3D-Seismik handele es sich um das Herzstück jeder Machbarkeitsstudie für Geothermieprojekte, sodass insoweit besondere Praxisrelevanz bestehe. Da viele kommunale Stadtwerke bei solchen Projekten im Bereich der Wärmeversorgung als Sektorenauftraggeber tätig seien, unterlägen diese den Vorgaben des Vergaberechts. Zudem würden solche Geothermieprojekte auch häufig gefördert, sodass vergaberechtliche Vorgaben zudem über die (Neben-) Bestimmungen des Fördermittelgebers relevant würden. Bei einer solchen Ausschreibung sei zunächst ein besonderes Augenmerk auf die Wahl der Verfahrensart zu legen. Hier empfiehlt sich nach Ansicht der Autoren ein Verhandlungsverfahren durchzuführen, da nachträgliche Anpassungen des Leistungsgegenstandes und der vertraglichen Bedingungen möglich seien. Weiter seien insbesondere Mindestanforderungen im Hinblick auf Referenzen zu stellen, da derzeit in Europa nur eine geringe Anzahl an Unternehmen die 3D-Seismik fachgerecht umsetzen könnten. Aus vertraglicher Perspektive sollten Auftraggeber auf eine konkrete Festsetzung des Leistungssolls und des Leistungserfolgs achten und daher einen Werkvertrag nach § 631 BGB vereinbaren. Beim Leistungssoll sei insbesondere auf die Konformität mit dem Zuwendungsbescheid zu achten. Zudem empfehlen die Autoren klare Regelungen zu Haftungsfragen, da durch oberflächliche Sprengungen und Vibrationssignale mit Schäden an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen zu rechnen sei. Hierfür hafte nach Ansicht der Autoren der Auftraggeber als Inhaber der Aufsuchungserlaubnis nach §§ 144 ff. BBergG i.V.m. der Bergschadensvermutung nach § 120 BBergG. Insofern sei neben den üblichen Risiko- und Haftungszuweisungen aus Kostengründen zu erwägen, mit den Bietern über Haftungsbeschränkungen zu verhandeln, um die Angebotspreise geringer zu halten. In ihrem Resümee fordern die Autoren dann den Gesetzgeber auf, die Durchführung von Geothermieprojekten zu erleichtern, indem insbesondere eine Ausnahme von der Bergschadensvermutung kodifiziert werde.
Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München