Titeldaten
- Pauka, Marc
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 4/2024
S.399-404
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Aufsatz untersucht praxisrelevante Fragestellungen zur Preisprüfung im öffentlichen Auftragswesen, insbesondere im Zusammenhang mit der Feststellung von Marktpreisen im Vergleich zu Selbstkostenpreisen.
Der Autor hebt hervor, dass Auftragnehmer ein starkes Interesse an der Anerkennung von Marktpreisen haben, da diese einfacher nachzuweisen sind als Selbstkostenpreise, die völlig andere Nachweise und eine völlig andere Organisation des Rechnungswesens erfordern. Der Verfasser weist auf den Unstand hin, dass Preisprüfer in der Praxis häufig den Marktpreis nicht anerkennen und stattdessen eine Selbstkostenprüfung einleiten. Für Auftragnehmer sei dies oft mit erheblichen Nachteilen wie einem größeren Aufwand bis hin zu Rückforderungsansprüche des öffentlichen Auftraggebers verbunden.
Anhand von vier Fallgruppen zeigt der Autor typische Konstellationen auf, in denen die Entscheidung für eine Selbstkostenprüfung nach Auffassung des Autors unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich nicht begründet ist: (1) das Unterschreiten des verkehrsüblichen Marktpreises, (2) der Abbruch von Leistungen vor deren Vollendung, (3) die Minderung der Vergütung bei mangelhaften Leistungen und (4) die Anpassung von Verträgen durch Änderungsverträge.
Im Fazit betont der Autor, dass der Vorrang des Marktpreises vor dem Selbstkostenpreis rechtlich verbindlich und ernst zu nehmen ist. Autragnehmer können eine Selbstkostenpreisprüfung verweigern, wenn ein Marktpreis feststellbar ist. Der Autor verweist auf die Rechtsschutzmöglichkeiten für Auftragnehmer.
Der Autor hebt hervor, dass Auftragnehmer ein starkes Interesse an der Anerkennung von Marktpreisen haben, da diese einfacher nachzuweisen sind als Selbstkostenpreise, die völlig andere Nachweise und eine völlig andere Organisation des Rechnungswesens erfordern. Der Verfasser weist auf den Unstand hin, dass Preisprüfer in der Praxis häufig den Marktpreis nicht anerkennen und stattdessen eine Selbstkostenprüfung einleiten. Für Auftragnehmer sei dies oft mit erheblichen Nachteilen wie einem größeren Aufwand bis hin zu Rückforderungsansprüche des öffentlichen Auftraggebers verbunden.
Anhand von vier Fallgruppen zeigt der Autor typische Konstellationen auf, in denen die Entscheidung für eine Selbstkostenprüfung nach Auffassung des Autors unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich nicht begründet ist: (1) das Unterschreiten des verkehrsüblichen Marktpreises, (2) der Abbruch von Leistungen vor deren Vollendung, (3) die Minderung der Vergütung bei mangelhaften Leistungen und (4) die Anpassung von Verträgen durch Änderungsverträge.
Im Fazit betont der Autor, dass der Vorrang des Marktpreises vor dem Selbstkostenpreis rechtlich verbindlich und ernst zu nehmen ist. Autragnehmer können eine Selbstkostenpreisprüfung verweigern, wenn ein Marktpreis feststellbar ist. Der Autor verweist auf die Rechtsschutzmöglichkeiten für Auftragnehmer.
Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin