Präqualifikation und Bieterverzeichnisse

Titeldaten
  • Hohensee, Marco ; Golz, Marisa-Therese
  • Vergabe News
  • Heft 7/2014
    S.114-118
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasser geben einen Überblick zu den Möglichkeiten einer vorgelagerten Eignungsprüfung für Vergabeverfahren. Bei der Präqualifizierung weisen Unternehmen ihre Eignung zur Ausführung öffentlicher Aufträge einmal jährlich aufgrund standardisierter Anforderungen für bestimmte Auftragsarten und/oder Auftragsklassen nach. Ist ein Bieter präqualifiziert, wird die Eignung grundsätzlich vermutet. Der Auftraggeber muss diese Unterlagen zum Nachweis der Eignung grundsätzlich akzeptieren. Die Angaben und Unterlagen dürfen nur in begründeten Zweifelsfällen überprüft werden. Informationssysteme hingegen halten Eignungsnachweise von Unternehmen in einer Datenbank für den Zugriff durch öffentliche Auftraggeber vor und unterstützen diese so bei der Eignungsprüfung im Einzelfall. Wichtigstes Informationssystem ist e-Certis, eine Datenbank der Europäischen Kommission. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist grundsätzlich nur ein vorläufiger Beleg der Eignung. Die Verwendung des EEE-Formulars kann vom Auftraggeber verpflichtend vorgegeben werden. Lediglich von dem in Frage kommenden Bieter, der bezuschlagt werden soll, werden die Unterlagen angefordert. Bieterverzeichnisse sind keiner der vorgenannten normierten Möglichkeiten klar zuordenbar. Sie können bei öffentlichen Auftraggebern eingerichtet werden. Bieter können hierfür in der Regel einen Antrag auf Aufnahme in das Bieterverzeichnis des jeweiligen Auftraggebers stellen, die geforderten Nachweise einreichen und müssen diese regelmäßig aktualisieren. Auftraggeber können so in Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb einfach ihnen bekannte und geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin