Titeldaten
- Metken, Aliena; Leinemann, Eva-Dorothee
- Vergabe News
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Heft 3/2025
S.38-41
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Aufsatz
Abstract
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag dar, dass es in jeder Kommune transparente Verfahren für die Nutzung öffentlicher Flächen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur durch private Unternehmen geben müsse. Sie führen aus, dass das Bundeskartellamt (BKartA) in seinem Abschlussbericht zur „Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ festgestellt habe, dass es Probleme bei der Angebotskonzentration für Ladeinfrastruktur gibt. Die Autorinnen skizzieren ein transparentes Verfahren, das aus ihrer Sicht den Anforderungen des BKartA genüge. Sie erläutern, dass Kommunen verpflichtet seien, das kartellrechtliche Missbrauchsverbot zu berücksichtigen und eine ungerechtfertigte Bevorzugung, insbesondere des eigenen Stadtwerks, zu vermeiden. Darüber hinaus beschreiben sie mögliche Rechtsverstöße und deren Folgen, wenn eine Gebietskörperschaft öffentliche Flächen exklusiv oder bevorzugt an das eigene kommunale Stadtwerk oder einen einzelnen Anbieter vergibt. Die Autorinnen empfehlen, dass jede Kommune eine Bestandsaufnahme machen und eine Standortauswahl treffen sollte. Sie betonen die Wichtigkeit eines strukturierten Ablaufs eines transparenten Verfahrens zur Flächenvergabe, um Akzeptanz bei allen Beteiligten zu schaffen. Abschließend appellieren die Autorinnen für eine gesetzgeberische Klarstellung, dass bei der Vergabe von öffentlichen Flächen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur die Gebietskörperschaft ebenso privatwirtschaftlich tätig ist wie bei der Vergabe von Wegerechten für Strom- und Gasnetze.
Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover