Wenige Worte – große Wirkung

Typische Fallstricke bei der Formulierung der Vorabinformation
Titeldaten
  • Pfeuffer, Julian
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2025
    S.8-10
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag typische Fallstricke bei der Formulierung der Vorabinformation nach § 134 GWB dar. Er zeigt auf, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben – etwa zur Bieteridentität, Rangplatz oder zu Ausschlussgründen – zur Unwirksamkeit der Information führen können, was wiederum die Wartefrist hemmt, und Nachprüfungsverfahren provoziert. Auch ungenaue Formulierungen zur Bindefrist oder das taktische Legen von Fristen (z. B. über Feiertage) können erfolgreich beanstandet werden. Der Verfasser arbeitet heraus, dass zwar keine überhöhten Anforderungen an die Information gestellt werden dürfen, jedoch müsse die Vorabinformation ausreichend klar und vollständig sein, um den Bietern eine fundierte Entscheidung über mögliche Rechtsmittel zu ermöglichen. Der Verfasser empfiehlt daher eine besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Schreiben.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)