Titeldaten
- Schäffer, Rebecca
-
2025
S.2-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Verfasserin beleuchtet in ihrem Beitrag die vergaberechtlichen und praktischen Aspekte der Beschaffung von Textilien auf Miet- oder Leasingbasis durch öffentliche Auftraggeber. Diese Beschaffungsform gewinnt in Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Polizei oder der Feuerwehr zunehmend an Bedeutung. Anders als beim Kauf bleibt das Eigentum an den Textilien bei spezialisierten Dienstleistern („Textilservices“), die häufig zusätzliche Leistungen wie Reinigung, Reparatur oder Logistik anbieten. Miete und Leasing unterscheiden sich im Detail. Während beim Mietvertrag der Anbieter auch für Instandhaltung verantwortlich ist, ist das Leasing oft mit mehr Verantwortung für den Nutzer verbunden. Die Entscheidung zwischen Kauf, Miete oder Leasing liegt im Ermessen des Auftraggebers und hängt von Faktoren wie Kostenstruktur, Flexibilität, Nachhaltigkeit und Ressourceneinsatz ab. Mietmodelle bieten Vorteile in Bezug auf Liquidität, Nachhaltigkeit und logistischen Aufwand, während der Kauf langfristige Kontrolle und potenziell geringere Gesamtkosten bieten können. Vergaberechtlich sind Textilserviceverträge in der Regel als Dienstleistungsverträge einzuordnen, nicht als Rahmenvereinbarungen. Bei der Auftragsvergabe sind die korrekte Verfahrensart, die EU-Schwellenwerte und eine präzise Leistungsbeschreibung entscheidend. Letztere sollte alle Anforderungen an Textilien und Dienstleistungen erfassen – von Hygienestandards über Umweltkriterien bis zu Transportlogistik. Auch Gütezeichen können als Nachweise dienen. Abschließend betont sie, dass eine klare Vertragsgestaltung und passende Zuschlagskriterien – insbesondere unter Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten – essenziell sind, um wirtschaftlich und rechtssicher zu beschaffen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin