Titeldaten
- Hartwecker, Annett
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 2a/2025
S.236-241
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Autorin arbeitet die Corona-Krise aus vergaberechtlicher Perspektive auf. Sie stellt insbesondere die seinerzeit eingesetzten Instrumente zur Krisenbewältigung vor. Zu diesen gehörten Leitlinien der EU-Kommission, ministeriale Rundschreiben zur Anwendung der Dringlichkeitsvergabe und zur Vertragsanpassung nach § 132 GWB, der Rückgriff auf Open-House-Verfahren vornehmlich zur Beschaffung von Schutzausrüstung sowie Flexibilisierung, Wertgrenzenerhöhungen und Dringlichkeitsvergaben im Unterschwellenbereich. Als Lehre für die zukünftige Gestaltung des Vergaberechts bedürfe es zur Stärkung der Krisenresilienz der Anpassung des gesetzlichen Rahmens um die Interimsvergabe für den Fall, dass die Notlage der Sphäre des Auftraggebers zurechenbar sei. Zudem sei eine verbesserte Koordination zwischen der EU und den nationalen Ebenen zu gewährleisten. Um Anwendungsfehler und Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, seien klare Leitlinien für den Einsatz von Ausnahmeregelungen unerlässlich.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln